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AuslandsBAföG

Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten, können wegen der höheren Fördersätze für Auslands-BAföG während ihres Auslandsaufenthaltes förderberechtigt werden!

In vielen Fällen ist eine (zumindest teilweise) Kombination von Auslands-Bafög mit anderen Förderprogrammen und Stipendien möglich, z.B. mit dem Erasmus-Zuschuss.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und unter dem Stichwort "Auslandsförderung"

Wichtig: Die Anträger auf Auslandsförderung  sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Dabei sind bestimmte BAföG-Ämter für bestimmte ausländische Staaten bzw. Regionen zuständig. Also Vorsicht: für eine Auslandsförderung nicht einfach in Osnabrück bewerben, sondern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung!