INSTITUT FÜR

SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sprachkurse

Welche Sprachkurse kann ich im Rahmen meines Studiums wählen und anrechnen lassen?

Die Anerkennung von Sprachkursen des Sprachenzentrums oder im Rahmen von Erasmusprogrammen lauten:

Im 2-FA-BA im Professionalisierungsbereich als fächerübergreifende Schlüsselkompetenz („+“) oder in den MA Programmen als Schlüsselqualifikation (= Praxisorientierung) im Umfang von max. 4LP möglich. Aufgrund ihres internationalen Profils gilt für den BA Europäische Studien, MA Europäisches Regieren und MA Conflict Studies and Peacebuilding, dass Sprachkurse im Umfang von maximal 8LP anrechenbar sind (inkl. A1 Level, wenn dies nicht Englisch ist). Neben den Schlüsselqualifikationen (in den MA Programmen) können Sprachkurse hier auch im freien Wahlbereich belegt werden.

Mit Ausnahme von Englisch können in allen Fremdsprachen Kurse auf allen Niveaustufen belegt und angerechnet werden; Englischkurse können in der Regel ab Sprachniveau B2 (im MA Conflict Studies and Peacebuilding ab Sprachniveau C1) belegt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Sprachkurse im Ausland belege?

Klären Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem Büro für Auslandsstudium ab, ob Ihnen Sprachkurse anerkannt werden.

Kann ich mir Sprachkurse außerhalb des universitären Angebots anrechnen lassen?

In der Regel ist dies nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss(-vorsitzende). Bitte richten Sie in diesem Falle Ihre Anfrage an das für Sie zuständige Prüfungsamt.                                                              

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Freier Wahlbereich

Welche Veranstaltungen fallen unter den freien Wahlbereich in Bachelorstudiengängen?

In den Freien Wahlbereich jedes Bachelorstudiengangs am FB 01 fallen alle akademischen Bachelorveranstaltungen, die nicht bereits im Pflicht-/ Wahlpflichtbereich Ihres jeweiligen Studiengangs belegt wurden bzw. werden (Übersicht über diese Bereiche finden Sie im Modulhandbuch). Das bedeutet, dass Sie auch alle Hochschulveranstaltungen anderer BA-Studiengänge außerhalb des Instituts für Sozialwissenschaften wählen können.

Wo kann ich Lehrveranstaltungen für den freien Wahlbereich (Bachelor und Master) finden?

Lehrveranstaltungen für den freien Wahlbereich können Sie in dieser Übersicht einsehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit in Stud.IP nach weiteren Veranstaltungen (Empfehlung: über die Kategorie "Module") zu suchen.

Welche Veranstaltungen können im Freien Wahlbereich belegt werden in Masterstudiengängen?

Im Freien Wahlbereich jedes Masterstudiengangs am FB 01 fallen alle akademischen Masterveranstaltungen, die nicht bereits im Pflicht-/ Wahlpflichtbereich Ihres jeweiligen Studiengangs belegt wurden bzw. werden (Übersicht über diese Bereiche finden Sie im Modulhandbuch). Das bedeutet, dass Sie auch alle Hochschulveranstaltungen anderer MA-Studiengänge außerhalb des Instituts wählen können. Im letzten Falle (MA-Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Sozialwissenschaften) entscheidet der Dozent, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können oder nicht und welche Leistungen zu erbringen sind.

Sofern Veranstaltungen nicht in OPIUM zur Anmeldung von Studien-/ Prüfungsnachweisen erscheinen, erfolgt die Verbuchung via Formular/Vordruck (siehe Internetseiten des Prüfungsamts des FB 01).

Belegung und Verbuchung von BA-Veranstaltungen im Masterstudiengeng:

Es können keine exklusiven BA-Veranstaltungen im Freien Wahlbereich des Masters belegt werden.

Ob eine BA-Veranstaltung auch für MA-Studierende für den Freien Wahlbereich im Master geöffnet ist, verrät Stud.IP. Die entsprechende Stud.IP-Öffnung unter der Kategorie "Module" ist für die Verbuchungsmöglichkeit von Leistungspunkten im Master-Curriculum maßgeblich.

Exklusive BA-Veranstaltungen können bei Zustimmung des/der Dozenten/-in belegt werden, sie sind nur nicht verbuchbar im Curriculum das Masters, weder im Pflicht-, noch im Wahlpflicht- noch im Freien Wahlbereich. Alternativ können aber die exklusiven BA-Veranstaltungen im so genannten "Zusatzkonto" in OPIUM verbucht und so im Zeugniszusatz dokumentiert werden. Grundsätzlich ist diese Dokumentationsform nur möglich für BA-Veranstaltungen der Universität Osnabrück und nicht für andere belegte BA-Veranstaltungen anderer Hochschulen.

Sofern eine Auflage zur endgültigen Zulassung zum Master den erfolgreichen Besuch von exklusiven BA-Veranstaltungen vorsieht, können auch diese BA-Veranstaltungen nicht im MA-Curriculum verbucht werden. Sie sind ausschließlich Gegenstand der Auflage.

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Stundenplan

Wo finde ich eine Übersicht über alle vom Institut angebotenen Lehrveranstaltungen?

Das Lehrprogramm für das jeweilige Semester ist über die Institutshomepage einsehbar. Eine alternative Übersicht bietet die Suche in Stud.IP. Dort lassen sich Suchergebnisse auch nach Modulen und Studiengängen anzeigen.

Wo finde ich eine Übersicht über alle von mir zu belegenden Veranstaltungen?

Eine Übersicht finden Sie in Ihrem jeweiligen Modulhandbuch und in Ihrem Studienverlaufsplan. Dieses können Sie auf den Seiten der Prüfungsämter einsehen.

Worauf sollte ich bei der Erstellung meines Stundenplans achten?

Beachten Sie, dass Sie in der Regel jedes Modul erst nach erworbenen Prüfungs-/Leistungsnachweis und Studien-/Teilnahmenachweis abschließen können. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrem jeweiligen Modulhandbuch.
Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass Sie Ihren Arbeitsaufwand (empfohlen ca. 30 LP pro Semester) ausgewogen über die Semester im gesamten Studienverlauf verteilen. Belegen Sie daher so viele Veranstaltungen, dass Sie sich nicht unter- bzw. überfordern.

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Praktika

Wo finde ich grundlegende Informationen zum Thema Praktikum?

Informationen bekommen Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros.

Welchen Umfang muss ein Praktikum haben?

Es ist ein Mindestumfang von 210 Stunden vorgeschrieben.

Wie viele Credit Points bekomme ich für ein Praktikum?

Sie erhalten für ein Praktikum im Umfang von 210 Stunden 7 Credit Points.

Welcher Art muss ein Praktikum sein?

Es muss sich um eine fachlich und beruflich einschlägige Tätigkeit (d.h. mit Bezug zum Studium bzw. zum späteren Berufsfeld) handeln.

Was muss ich beachten?

Tätigkeiten als studentische Hilfskraft oder TutorIn sowie im ehrenamtlichen Bereich sind nur in Ausnahmefällen anrechenbar. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte zunächst Mareike Tudor (Praktikumsbüro). Bitte informieren Sie sich vorher ausführlich über die Praktikumsrichtlinien .

Wo finde ich Ansprechpartner?

Der Ansprechpartner für Praktika ist Mareike Tudor (Praktikumsbüro).

Wo finde ich Dokumente und Informationen?

Dokumente und Informationen finden Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros.

Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Kann ich diese als Praktikum anrechnen lassen?

Unter gewissen Voraussetzungen lässt sich eine Berufsausbildung als Praktikum anerkennen. Grundlage ist ein Ausbildungszeugnis oder ein anderer entsprechender Nachweis. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte zunächst Mareike Tudor. Bitte informieren Sie sich vorher ausführlich über die Praktikumsrichtlinien .

Welche Dokumente sind einzureichen, damit das Praktikum anerkannt wird?

Informationen finden Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros.

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Betreuung von Bachelor- und Masterabschlussarbeiten

Wo erhalte ich Informationen zur Betreuung meiner Abschlussarbeit?

In der Regel in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Bei wem kann ich meine Abschlussarbeit betreuen lassen?

...bei mindestens einer Person, die Angehörige des Instituts ist.
Dabei sollte es sich um eine möglichst hauptamtlich tätige Lehrperson handeln. Je nach gewähltem Thema kann diese/r als Erst-/ ZweitbetreuerIn fungieren.
Hinweis 2-Fach-Bachelor: Die Arbeit ist in dem Kern-Fach zu betreuen, in dem sie verfasst wird. Wird sie im Kernfach am Institut verfasst, so ist zusätzlich das Bachelorkolloquium zu belegen.

In welchem Fach muss meine Abschlussarbeit geschrieben werden?

Im jeweiligen Hauptfach/ Hauptgebiet Ihres Studiengangs.
Hinweis 2-Fach-Bachelor: Die (Haupt-) Betreuung der Arbeit hat in dem Kern-Fach zu erfolgen, in dem die Arbeit geschrieben wird. Wird sie im Kernfach am Fachbereich verfasst, so muss zusätzlich das Bachelorkolloquium belegt werden. Für weitere Informationen siehe Prüfungsordnungen.

Sind interdisziplinäre Arbeiten möglich und durch wen können Sie betreut werden?

Je nach gewähltem Thema kann die Arbeit auch von maximal einer Person betreut werden, die nicht dem Institut angehört. Diese sollte bezogen auf das Thema fachlich einschlägig sein. Eine Betreuung durch eine Lehrperson außerhalb des Fachbereichs sollte mit dem institutsinternen Betreuer abgestimmt werden.

Hinweis Bachelorstudiengang Europäische Studien: Die Arbeit kann nicht ausschließlich im Nebenfach geschrieben werden, sondern muss thematisch wie auch in der Betreuung einen einschlägigen Bezug zum Hauptfach aufweisen.

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Prüfungsformen im Studienverlauf

Bachelor-Studiengänge

Sie müssen bis spätestens vor Anmeldung zur Bachelorarbeit mindestens:

  • ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
  • eine Hausarbeit
  • eine mündliche Prüfung und
  • eine Klausur absolviert haben.

Das Institut hält semesterweise eine Vielfalt vor, aus der Sie entsprechend wählen können. Den drei sozialwissenschaftlich typischen Prüfungsformen: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, Hausarbeit und mündliche Prüfung sollte spätestens ab dem zweiten Studienjahr mehr Gewicht als Klausuren gegeben werden. Zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit eignen sich besonders Hausarbeiten.

Für Studiennachweise bzw. studienbegleitende Prüfungen gelten folgende Regeln als Orientierung:

Studiennachweise (4 LP)

  • Teilnahme einschließlich einer kleineren mündlichen (10-15 Minuten) oder schriftlichen Leistung (6-8 Seiten) oder mehrere Teilleistungen (die den o.g. Umfang nicht überschreiten dürfen)

Leistungsnachweis (6 LP)

  • Referat (30-45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (10-12 Seiten) oder Hausarbeit (12-15 Seiten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

Kolloquium: Exposé >> 2-3 Seiten

Bachelorarbeit: 40-60 Seiten

 

HINWEIS: eine Standardseite besteht aus 2.600 Zeichen

Master-Studiengänge

Sie müssen bis spätestens vor Anmeldung zur Masterarbeit mindestens:

  • ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
  • eine Hausarbeit
  • eine mündliche Prüfung absolviert haben.

 

Für Studiennachweise bzw. studienbegleitende Prüfungen gelten folgende Regeln als Orientierung:

Studiennachweise (4 LP)

  • Teilnahme einschließlich einer kleineren mündlichen (15-20 Minuten) oder schriftliche Leistung (6-8 Seiten) oder mehrere Teilleistungen (die den o.g. Umfang nicht überschreiten dürfen)

Leistungsnachweis (6 LP)

  • Referat (30-45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (12-15 Seiten) oder Hausarbeit (15-20 Seiten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

Forschungsbericht: 15-25 Seiten

Kolloquium: Exposé >> 2-4 Seiten

Masterarbeit: 80-100 Seiten

 

HINWEIS: eine Standardseite besteht aus 2.600 Zeichen

 

HINWEIS: MÜNDLICHE PRÜFUNG

In der Pandemie-Phase mit digitaler Lehre ist die Verpflichtung alle Prüfungsformen zu absolvieren ausgesetzt worden. Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass diese Regelung für alle Studierenden, die ihr Studium mit oder nach dem Sommersemester 2021 begonnen haben, endet. D.h. umgekehrt, alle Studierenden, die ihr Studium spätestens im Wintersemester 2020/21 gegonnen haben, sind von der Verpflichtung befreit.

Welche Regeln muss ich bei der Belegung von Vertiefungsmodulen (2-FA-BA KF PoWi) beachten?

Die Vertiefungsmodule bestehen üblichweise aus drei verschiedenen Veranstaltungen, von denen Sie je eine für einen Teilname- und eine für den Leistungsnachweis belegen können.
Beachten Sie bei der Belegung Ihrer Veranstaltungen, dass Sie Leistungs- und Teilnahmenachweis nicht in derselben Modulkomponente absolvieren, da Ihnen dies von den Prüfungsämtern nicht anerkannt wird.
Prüfen Sie daher unbedingt vorher, ob es sich bei den von Ihnen belegten Veranstaltungen um verschiedene Modulteile handelt.
Über die Detailinformationen der Veranstaltungen in Stud.IP können Sie den Modulteil eindeutig identifizieren (Name/Veranstaltungsnummer). Die genaue Bezeichnung der Vertiefungsmodule finden Sie im Modulhandbuch.

Ausnahme: von dieser Regelung ausgenommen sind Veranstaltungen derselben Modulkomponente, die Sie für den freien Wahlbereich belegen und welche sich inhaltlich unterscheiden.

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Wahlbereich "Spezielle Soziologien"

Wenn Sie Veranstaltungen in den "Speziellen Soziologien" belegen, um Module im Wahlpflichtbereich abzudecken, beachten Sie bitte Folgendes:

Es gibt die Möglichkeit, bis zu zwei Module "Spezielle Soziologien" im Wahlpflichtbereich zu belegen.(Darüber hinaus können entsprechende Veranstaltungen auch in der fachlichen Vertiefung (2-Fach-BA Soziologie) oder im Freien Wahlbereich (BA Sowi) verbucht werden).

Damit ist es möglich, eine breite Palette von soziologischen Themefeldern kennenzulernen, aber auch individuelle Schwerpunkte zu setzen.

Es können nämlich sowohl beliebige Veranstaltungen, die den "Speziellen Soziologien" zugeordnet sind, zu einem Modul verknüpft werden (z.B. Religionssoziologie und Jugendsoziologie), aber auch ein Mal in einem Modul zwei Veranstaltungen zu einem Themenfeld (z.B. 2x Familiensoziologie)

Die Veranstaltungen der "Speziellen Soziologien" werden regelmäßig - wenn auch nicht immer in jedem Semester - mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen angeboten.

Die Unterscheidung von "Spzielle Soziologien I" und Spezielle Soziologien II" hat keine inhaltlichen, sondern nur technische Gründe. (Zur Verbuchung müssen die Module unterschiedlich benannt sein.)

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Regeln für die Belegung von Veranstaltungen im Vertiefungsbereich des Professionalisierungsbereichs im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang

Wenn ich die fachliche Vertiefung im Kernfach Soziologie/ Kernfach Politik (und nicht in meinem zweiten Kernfach) wähle, welche Veranstaltungen darf innerhalb dieses Bereichs wählen?

Schauen Sie auf Seite 3 in das Modulhandbuch Ihres Kernfachs Soziologie bzw. Politik: Demnach dürfen Sie alle Veranstaltungen aus dem Kernfachcurriculum ihres Faches belegen, die Sie in diesem Bereich nicht als Wahlpflichtveranstaltung schon belegt haben oder dort noch belegen wollen (Doppelbelegungsverbot). Ergänzend können Sie Veranstaltungen, die in Stud.IP dem Freien Wahlbereich (Modul-ID: SOZ-B-FWB) UND Ihrem Fach ausdrücklich zugeordnet sind, wählen. So kann bspw. Religionssoziologie oder Familiensoziologie NICHT im Vertiefungsbereich des Kernfachs Politik belegt werden, wohl aber etwa eine noch nicht gewählte Veranstaltung in der Vertiefung z.B. in Politischen Theorie (SOZ-BP-PT2, Modulkomponente 3, siehe Studienverlaufsplan/Modulbeschreibung und Stud.IP). Ausnahmen sind vor einer Belegung mit dem Prüfungsamt abzustimmen.

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Professionalisierungsbereich

Wie ist der Professionalisierungsbereich in mein Studium integriert?

Der kernfachübergreifende Professionalisierungsbereich

  • kombiniert fachbezogene, fachübergreifende und berufspraktisch relevante Lehr- und Lernangebote.
  • ist insgesamt mit 28 Leistungspunkte zu erwerben
  • gliedert sich zum einen in einen überfachlichen Teil zum Erwerb von verschiedenen Kompetenzen (14 Leistungspunkte) und zum anderen in einen fachbezogenen Teil (14 Leistungspunkte).

Grafische Übersicht und Informationen im Modulhandbuch S. 3:

Weitere Erläuterungen auf Basis der im Modulhandbuch befindlichen Übersicht:

Teil 1) Im überfachlichen Teil können Sie verschiedene Angebote Ihrer beiden Kernfächer und/oder der Koordinierungsstelle Professionalisierungsbereich (KoPro) belegen. Die Angebote des Fachbereichs Sozialwissenschaften hierfür sind:

  • Schritt 1 + 2: Techniken wissenschaftlichen Arbeitens ihres Kernfachs Soziologie oder Politikwissenschaft
  • Schritt 3: Praktikumsbericht; Dieser ist obligatorisch, sollten Sie ein Praktikum im Kernfach Soziologie bzw. Politik belegen
  • Schritt 4: Bachelorkolloquium. Sollten Sie Ihre Arbeit im Kernfach Soziologie bzw. Politik belegen, ist das BA-Kolloquium obligatorisch.
  • Der „Plus“-Schritt bietet Ihnen die Möglichkeit, aus dem Veranstaltungskatalog der Koordinierungsstelle Professionalisierungsbereich oder eine selbst zu wählende Leistung aus Ihrem Kernfach einzubringen. Im letzteren Falle entscheidet das kernfachübergreifende Prüfungsamt PATMOS über die Anerkennung.

Falls Sie von den hier aufgeführten Angeboten des Fachbereichs nicht Gebrauch machen sollten, gelten die Alternativangebote Ihres weiteren Kernfachs bzw. der Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich. Die notwendigen Informationen holen Sie bitte dort bei den zuständigen Stellen und relevanten Webseiten ein.

Teil 2) Angebote des Fachbereichs im fachbezogenen Teil/ fachliche Vertiefung im Umfang von 14 LP:

Wenn Sie die fachliche Vertiefung im Kernfach Soziologie/ bzw. Poilitik (und nicht im zweiten Kernfach!) wählen, dann stehen Ihnen alle Kurse Ihres Kernfaches zur Auswahl, die sie nicht im Wahlpflichtbereich des Kernfachs belegen oder belegt haben. Sie müssten in der fachlichen Vertiefung mindestens einen Prüfungsnachweis von 6 LP erbringen. 

Wo finde ich kernfachübergreifende Angebote und weitere Informationen zum „4-Schritte+“-Modell des Professionalisierungsbereichs?