INSTITUT FÜR

SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Erasmus+ Kooperationen und Austauschmöglichkeiten

Ansprechpartnerinnen

Mareike Tudor, M.A.
Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen

Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften
Seminarstraße 20
49074 Osnabrück

Bürotage: Montag - Donnerstag
Raum: 15/108
Sprechstunde: Telefonisch oder per Email (Video-oder Präsenzsprechstunde n.V.)
Tel.: 0541 969-4381
international@sozialwiss.uni-osnabrueck.de


Laura Rohe, M.A.
International Office
Tel.: +49 541 969-4708
laura.rohe@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E06
Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr
Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr

Studierendenmobilität

Studierenden des Instituts für Sozialwissenschaften stehen für einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt im europäischen Ausland eine breite Auswahl an interessanten Erasmus-Partneruniversitäten des Instituts zur Verfügung. Das Erasmus Programm bietet dabei einen festen Rahmen, der die Organisation und Durchführung eines Auslandsstudiums unterstützt und einige Vorteile bietet:

  • keine Studiengebühren an der Gastuniversität
  • Monatlicher Erasmus-Zuschuss (Förderhöhe je nach Ländergruppe)
  • Betreuungsinfrastruktur für internationale Studierende an der Gastuniversität (z.B. Hilfestellung bei der Wohnraumbeschaffung, Welcome Weeks, Einführungsprogramme usw.)
  • Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandsstudium
  • Aufenthalt- und Fördermöglichkeit für 12 Monate je Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) möglich. Die Monate sind auf Studien- und Praktikumsaufenthalte aufteilbar.

In der Liste der Partneruniversitäten und Plätze für ein ERASMUS+ Auslandsstudium (2024/25) des Instituts für Sozialwissenschaften können die verfügbaren Plätze an der Partneruniversitäten und die jeweiligen Sprachanforderungen eingesehen werden. Das Merkblatt liefert wichtige Erläuterungen zu den in der Liste aufgeführten Angaben. Zu beachten ist, dass im Erasmus Programm die Kooperation auf Fachbereichsebene stattfindet. Das heißt, bei der Planung Ihres Studienaufenthaltes sollten Sie beachten, dass Sie ausschließlich oder zumindest in den meisten Fällen vorranging an dem genannten Partnerfachbereich an der Gastuniversität studieren können.

Die Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2024/25 ist am 01. Februar 2024.
Es gibt keinen unterschiedlichen Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester. Der oben genannte Bewerbungstermin bezieht sich daher sowohl auf das WS 2024/25 als auch auf das SoSe 2025!

Das Bewerbungsverfahren für ein Erasmus-Auslandsstudium läuft mehrstufig ab:

  1. Bewerbung für max. 3 Partneruniversitäten (nach Priorität) am Institut für Sozialwissenschaften (IfS).
  2. Auswahl der Studierenden und Nominierung an den Partneruniversitäten durch das IfS.
  3. Bewerbung an der Partneruniversität, die dann die letztendliche Entscheidung über die Zulassung trifft.

Ablaufplan und Checkliste für ERASMUS+ Auslandsaufenthalte

Bitte beachten und berücksichtigen Sie die folgenden Ergänzungen in Ihren Planungen und bei Ihrer Entscheidung, für welche Partneruniversität Sie sich bewerben möchten:

  • Informieren Sie sich bitte schon im Vorfeld Ihrer Bewerbung auf den Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten über die dortigen Studienbedingungen wie das dortige Studienangebot, Semestertermine, Sprachanforderungen etc.
  • Sofern Kooperationen mit einzelnen Fachbereichen oder Fakultäten bestehen, ist davon auszugehen, dass Sie im Fall einer erfolgreichen Bewerbung nur oder zumindest vorrangig an diesen Einrichtungen Veranstaltungen besuchen werden können.
  • Das gleiche gilt für die angegebenen Kooperationsbereiche. Auch hier sollten Sie davon ausgehen, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung nur oder zumindest vorranging Kurse wählen zu können, die von den unten genannten Kooperationsbereichen abgedeckt werden.
  • Sie können sich auch für Austauschplätze im Rahmen von Partnerschaften bewerben, die nicht exakt zu der thematischen Ausrichtung Ihres Studiums an der Universität Osnabrück passen. Sollten Sie z.B. in Osnabrück im Bachelor "Europäische Studien" studieren, ist es auch möglich, dass Sie sich für eine Partnerschaft mit dem Kooperationsbereich "Soziologie" bewerben.
  • ERASMUS-Studierende werden nach akademischen Qualifikationen und nach den Sprachkenntnissen ausgewählt. Weitere Kriterien sind das Studienvorhaben, dessen Vorbereitung und Durchführbarkeit.
  • Sie können als Erasmus-Student*in in der Regel nicht länger als die angebende Zeitspanne im Ausland studieren. Möchten Sie also beispielsweise für zwei Semester ins Ausland gehen, sollten Sie sich nicht für Kooperationen bewerben, bei denen nur eine Aufenthaltsdauer von nur einem Semester vorgesehen ist. Gegebenenfalls ist bei einem einsemestrigen Aufenthalt aber eine Verlängerung möglich. Dies hängt von der verfügbaren Platzkapazität und dem Vorhandensein weiterer Fördergelder ab.
  • Es ist anders herum aber durchaus möglich, dass Sie sich auf Kooperationen zu bewerben, die auf zwei Semester ausgelegt sind, Sie dabei aber nur ein Semester ins Ausland gehen wollen. Sollte dies der Fall sein, geben Sie dies bitte bereits in Ihrer Bewerbung für ein Auslandsstudium an.
  • Nähere Informationen zur Bewerbung und zur Anrechnung von Studienleistungen aus dem Auslandsstudium

Personalmobilitäten

Für Mitarbeiter*innen aus Lehre und Verwaltung gibt es die Möglichkeit, einen durch das Erasmus-Programm geförderten Auslandsaufenthalt mit einer Länge zwischen 2 Tagen und 6 Wochen (Mobility for Training) bzw. 2 Monaten (Mobility for Teaching) zu machen. Der finanzielle Zuschuss beinhaltet dabei eine je nach Entfernung berechnete Pauschale für die Reisekosten (siehe Distance Calculator) sowie einen täglichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung, der sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland richtet (siehe Übersicht Reisekostenpauschale 2022/23). Nähere Informationen dazu finden sich auf den Webseiten des International Office.

Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Mobilität ein vertragliches Arbeitsverhältnis mit der Universität Osnabrück vorliegt. Eine Personalmobilität kann im Rahmen einer Dienstreise zu zwei Zwecken stattfinden: Mobility for Teaching (STA), oder Mobility for Training (STT).

Mobility for Teaching (STA)

Voraussetzung zur Durchführung einer Lehrendenmobilität ist ein Lehraufenthalt im Ausland, der mindestens 2 Tage (max. 2 Monate) dauert, wenigstens acht Stunden Lehre pro Woche (bei längeren Aufenthalten entsprechend mehr) umfasst und in das reguläre Studienprogramm der Gasthochschule integriert sein sollte. Ferner muss ein gültiges „Erasmus Interinstitutional Agreement“ über die geplante Durchführung einer Lehrmobilität "Teaching Mobility" mit der jeweiligen ausländischen Erasmus-Partnerhochschule vorliegen. Ggf. könnte eine Teaching Mobility noch kurzfristig in das Abkommen mit aufgenommen werden, wenn beide Partnereinrichtungen dem zustimmen.

Die Gelder für die Förderung einer STA-Mobilität werden jährlich vom International Office ausgeschrieben. Die aktuelle Ausschreibung sowie die Antragsformulare mit dem Bewerbungstermin 31.10.2023 können hier eingesehen werden.

Auswahlkriterien gemäß EU-Richtlinien: erstmaliger Antrag, Förderung des wiss. Nachwuchses, Reziprozität, Verknüpfung mit anderen Kooperationsaktivitäten, "Grünes Reisen"

Die Erasmus-Partneruniversitäten das Instituts für Sozialwissenschaften können in den folgenden beiden Listen eingesehen werden:

Erasmus+ Partnerschaften des Instituts für Sozialwissenschaften (2024/25) (auf Angabe "Teaching Mobility" in der Spalte "Austauschplätze/Kooperationsniveau" achten)

Wenn Sie sich für eine Lehrendenmobilität an einer unserer Partneruniversitäten interessieren, dann melden Sie sich bitte zunächst bei Mareike Tudor im Büro Auslandsstudium & Praktika. Dort wird dann das weitere Vorgehen und Ihre Vorstellungen vom Zeitpunkt und thematischem Schwerpunkt der Mobilität und weiteres Organisatorisches mit Ihnen abgesprochen. Die Einbinung in das Lehrprogramm der Gasthochschule kann beispielsweise über ein Blockseminar oder die Mitwirkung an Ringvorlesungen o.ä. geschehen. Wichtig ist, dass zum Bewerbungszeitpunkt beim International Office bereits eine zumindest vorläufige Zusage der Gastuniversität über Ihre Aufnahme als Gastlehrende*r vorliegt. Gerne fragen wir für Sie bei den für Sie interessanten Partneruniversitäten an. Anschließend sind gebündelt über das Büro Auslandsstudium & Praktika ein Antragsformular sowie ein Mobility Agreement for Teaching beim International Office einzureichen. Zur Beantragung der Erasmus-Förderung muss darüber hinaus ein Dienstreiseantrag gestellt werden.

Mobility for Training (STT)

Sowohl wissenschaftliches, als auch Verwaltungspersonal können einen Erasmus-Auslandsaufenthalt über eine Staff Mobility for Training machen. Diese dient den Fortbildungszwecken, der Stärkung der Zusammenarbeit, oder der Förderung der Internationalisierung in verschiedensten Bereichen. Die Dauer kann zwischen mindestens 2 Tagen und maximal 6 Wochen liegen. Für diese Mobilitätsform muss nicht zwingend ein Erasmus-Abkommen zwischen der entsendenden und empfangenen Universität vorliegen, es erleichtert jedoch die Organisation und Durchführung. Es sind grundsätzlich zwei Varianten möglich:

a) Ein Aufenthalt an der Gastuniversität zu individuellen Fortbildungszwecken: In diesem Fall wird das Programm für den Austausch individuell zwischen den Universitäten und der anreisenden Person vereinbart. Möglich ist hier z.B. ein Job Shadowing, die Hospitation in einem bestimmten Verwaltungsbereich, oder die Zusammenarbeit zum Aufbau von Studiengängen o.ä. Wichtig ist, dass eine konkrete Fortbildungsmaßnahme definiert wird.

b) Über eine Erasmus Staff Week, die von der Gastuniversität ausgeschrieben wird: Stetig aktualisierte Angebote für verschiedene Zielgruppen und Themen sind über das Portal IMOTION recherchierbar. Die interessierte Person bewirbt sich dann zunächst bei der Gastuniversität für die Teilnahme und reicht anschließend weitere Unterlagen zur Genehmigung beim International Office ein.

Für die Beantragung der STT Mobilität und der damit verbundenen finanziellen Förderung beim International Office gibt es keine feste Frist im Jahr. Ein Antrag kann jeweils vor einer anstehenden Mobilität gestellt werden. Die aktuelle Ausschreibung inkl. der finanziellen Fördersätze ist hier zu finden.